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12.09.2025

Baurecht auf Mallorca

Baurecht und Baugenehmigung auf Mallorca: Das müssen Bauherren wissen.

Wer auf Mallorca ein Haus bauen oder eine Immobilie umbauen möchte, braucht Geduld, Planung – und vor allem die richtige Baugenehmigung.
Das Baurecht auf Mallorca ist streng geregelt, und ohne die passende Freigabe durch die Behörden darf kein Bauprojekt gestartet werden.

In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Schritte, Vorschriften und Besonderheiten für Bauherren.

Grundstück prüfen: Darf hier überhaupt gebaut werden?

 

Noch bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass es bebaubar ist – und unter welchen Bedingungen.

– Unbebaute oder ländliche Grundstücke: Hier empfiehlt sich eine Bebauungsbescheinigung. Diese gibt Klarheit, ob das Grundstück für den Bau eines Wohnhauses genutzt werden darf. 
– Mindestflächen & Schutzgebiete: Je nach Zonierung (z. B. AANP, ARIP, ANEI) kann der Bau erlaubt oder verboten sein. Grundlage dafür ist der Plan Territorial de Mallorca. 
– Teilungen: Das Datum der letzten Segregación (Teilung) ist ebenfalls entscheidend, da jede Gemeinde hierzu eigene Vorschriften hat.

Die Mindestgröße des Grundstücks ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und sollte im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.

Arten von Genehmigungen: Obra mayor vs. obra menor

 

Auf Mallorca unterscheidet man zwei Arten von Baugenehmigungen:

– Obra mayor (großes Bauvorhaben): erforderlich für den Neubau eines Einfamilienhauses oder umfangreiche Umbauten. 
– Obra menor / Comunicación previa (kleines Bauvorhaben): für kleinere Bauarbeiten oder Instandsetzungen.

Der Neubau eines Hauses fällt immer in die Kategorie obra mayor.

Der Ablauf einer Baugenehmigung auf Mallorca

 

Der Prozess ist klar geregelt, aber erfordert gute Vorbereitung:

1. Bauantrag einreichen – inklusive Grund- und Ausführungsprojekt, unterschrieben von einem Architekten. 
2. Prüfung durch die Gemeinde, ob das Projekt mit den Bauvorschriften vereinbar ist. 
3. Genehmigung erteilen – der Bau darf ausschließlich nach dem freigegebenen Projekt erfolgen. 
4. Abnahme nach Fertigstellung – die Gemeinde kontrolliert, ob die Ausführung den Plänen entspricht. 
5. Certificado final de obras – Abschlussbescheinigung, die Voraussetzung für die cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) ist.

Besondere Fälle: Küstengrundstücke und weitere Behörden

 

Manche Grundstücke – vor allem in Küstennähe – benötigen zusätzlich zur Gemeindegenehmigung eine Freigabe des Consell de Mallorca.
Auch andere Behörden können je nach Lage und Schutzstatus eingebunden sein.

 

 

Fazit: Erfolgreich bauen auf Mallorca

Ein Hausbau auf Mallorca ist ein Traum – erfordert aber genaue Kenntnis des Baurechts und der Bauvorschriften.
Wer frühzeitig prüft, ob ein Grundstück bebaubar ist, und die richtige Baugenehmigung beantragt, spart Zeit, Geld und Nerven.

Tipp: Arbeiten Sie von Beginn an mit erfahrenen Architekten und Experten zusammen, die sich im Baurecht auf Mallorca bestens auskennen.
So gelingt Ihr Bauprojekt sicher und ohne böse Überraschungen.

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