07.11.2025
In Spanien werden die Begriffe Hausbesetzung („ocupación“), widerrechtliche Aneignung („usurpación“) und Hausfriedensbruch („allanamiento de morada“) oft gleichgesetzt, obwohl sie rechtlich ganz verschiedene Sachverhalte beschreiben.
Der Begriff Hausbesetzung wird umgangssprachlich für jede unbefugte Nutzung oder das Eindringen in fremdes Eigentum verwendet. Handelt es sich um eine leerstehende, nicht bewohnte Immobilie, liegt eine widerrechtliche Aneignung im Sinne von Artikel 245 des spanischen Strafgesetzbuches vor – sie wird mit Geldstrafe oder kurzer Freiheitsstrafe geahndet.
Wenn es sich dagegen um eine bewohnte oder regelmäßig genutzte Wohnung handelt, spricht man von Hausfriedensbruch (Artikel 202), einem schwereren Delikt, das die Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung schützt und mit bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Der entscheidende Unterschied: Ist das Gebäude bewohnt oder nicht?
Bei Hausfriedensbruch kann die Polizei sofort einschreiten, bei Aneignung ist meist eine richterliche Anordnung erforderlich. Wer diesen Unterschied kennt, kann im Ernstfall rechtssicher und effektiv reagieren.