Carrer d'Andalucía 1, Local 4
07620 Llucmajor
Islas Baleares, España

Carrer d'Andalucía 1, Local 4
07620 Llucmajor
Islas Baleares, España

12.12.2024

Baugenehmigung

Obra Mayor – Vorabmitteilung von Bauarbeiten (CPO)

Was ist der Unterschied zwischen einer CPO und der Obra mayor?

Bei der CPO kündigt der Bauherr der Gemeinde ein Bauvorhaben an. Allerdings sind hier nur kleine oder einfache Bauarbeiten oder Umbaumassnahmen möglich. Für alle anderen Baumassnahmen muss eine Obra mayor beantragt werden. Doch dazu später.

 

Was versteht man unter leichten Baumassnahmen?

Darunter fallen das verlegen von Fliesen, Streichen von Wänden, Renovierungsarbeiten welche nicht die Struktur des Hauses/Wohnung beeinträchtigen oder verändern, Installationen, …

 

Was versteht man unter einer Obra mayor?

Konstruktionsarbeiten für Neubau, Einbau von Zwischendecken, Anbau, Umbau oder Modifizierung, Abriss oder Teilabriss, Erdbewegung, Nutzungsänderung, Baumassnahmen an geschützten oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, Massnahmen zur Veränderung der Infrastruktur und alle Massnahmen, welche nicht unter CPO fallen. Dazu gehören auch Poolbau und Dachbau.

 

Welche Unterlagen brauche ich für die CPO?

Normalerweise können Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde unter „Urbanismo“ die Formulare herunterladen. Damit verbunden Angaben über die notwendigen Unterlagen. Das variiert natürlich von Gemeinde zu Gemeinde.

 

Hier eine Aufzählung am Beispiel der Gemeinde Calvià:

  • ausgefüllter Antrag (hier herunterladen)
  • Dokument zum Nachweis der Referencia Catastral (Katasternummer) des Objekts
  • Lageplan des Gebäudes
  • Detaillierte Erklärung der zu beantragenden Arbeiten oder Zeichnung mit Kostenvoranschlag.
  • Falls die Arbeiten die Struktur, die Aussenfassade, die Bewohnbarkeit oder Sicherheit des Gebäudes verändern oder beeinträchtigen wird ein Schriftstück eines Ingenieurs/Technikers verlangt, welches die Arbeiten erklärt und als unbedenklich einstuft.
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeiten (mehr als zwei Jahre sind nicht möglich)
  • Representative Fotos der zu bearbeitenden Stellen.
  • Die Annahme der Durchführbarkeit und Legalität der beantragten Arbeiten.
  • Einzahlungsbeleg über die Gemeindeabgaben.
  • Nach Abschluss der Arbeiten, im Falle einer Erstnutzung, muss eine Bauabnahme vom Architekten vorgelegt werden.

 

Was kostet dieser Antrag?

Am Beispiel der Gemeinde Calvià:

  • Gebühren: 1,68% des Gesamtkostenvoranschlages für den Antrag und 0,55 %  vom Wert der vorausgegangenen Abgabe für die Ausstellung der Dokumente.
  • Steuern für Konstruktion, Installation und Bau (ICIO): 4 % des Kostenvoranschlags.[:es]Licencia de obras – Obra Mayor – Comunicación Previa de obras (CPO)

Carrer d'Andalucía 1, Local 4
07620 Llucmajor
Islas Baleares, España