16.10.2025
Die Verjährung (Prescripción urbanística) ist der Schlüssel zur nachträglichen Legalisierung von Immobilien auf Mallorca. Sie bedeutet, dass Behörden nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr gegen widerrechtlich errichtete Bauwerke vorgehen dürfen. Verjährte Bauten gelten zwar weiterhin als ursprünglich ohne Genehmigung errichtet, können jedoch unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden.
Die Verjährungsfristen richten sich nach der Art des Grundstücks:
Städtisches Gebiet (suelo urbano): 8 Jahre ab Fertigstellung der Bauarbeiten
Ländliches Gebiet (suelo rústico): 15 Jahre oder länger, abhängig von Schutzstatus und Umgebung
Der Fristbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten vollständig abgeschlossen wurden. Nachträgliche Bautätigkeit kann die Frist unterbrechen und neu starten.
Nicht alle Bauwerke können verjähren. Eine Verjährung ist ausgeschlossen bei:
Gebäuden in Naturschutz- oder Küstenschutzzonen
Bauten auf Grundstücken mit besonderem landschaftlichen oder ökologischen Wert
Neubauten oder Erweiterungen nach Ablauf der ursprünglichen Frist
Projekten, die gegen bestehende Umwelt- oder Sicherheitsauflagen verstoßen
Nur verjährte Bauten können im Rahmen der aktuellen außerordentlichen Legalisierung anerkannt und legalisiert werden. Eine präzise Prüfung durch Architekten und Rechtsexperten ist daher entscheidend.
Kuhlmann & Partner prüft sorgfältig, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen der Verjährung erfüllt und begleitet die Legalisierung vollständig. Wir übernehmen:
Technische und rechtliche Bewertung der Immobilie
Nachweis und Dokumentation der Verjährung
Vollständige Koordination mit Gemeinde und Behörden
Durchführung der Legalisierung bis zur endgültigen Anerkennung